© Deutscher Musikrat 2026
Seit dem 1. Juli 2024 gibt es die Vorgabe des Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM), Mindesthonorare für selbstständige künstlerische Leistungen in Projekten und Einrichtungen zu zahlen, die zu mindestens 50% durch den BKM finanziert werden.
Der Deutsche Musikrat als Dachverband des Musiklebens berät daher unter Einbezug verschiedener Positionen und Interessen regelmäßig über Honoraruntergrenzen für den Konzertbereich im Kontext der öffentlichen Förderung und hat nun seine aktuelle Empfehlung für 2026 vorgelegt:
Rückwirkend ab 1. März 2026 empfiehlt der Deutsche Musikrat genreübergreifend Mindesthonorare von 350 Euro als Tagessatz für Proben und Konzerte. Ein Merkblatt des BKM zu „Honoraruntergrenzen in der Kulturförderung des BKM“ gibt Informationen u.a. zu Ausnahmeregelungen.
Dafür setzt sich der Deutsche Musikrat ein. Er fordert die politischen Entscheidungsträger*innen auf, im Zuge von Haushaltsaufstellungen für die notwendigen Aufwüchse einzutreten und im Austausch mit der Kulturbranche Strategien zur Verbesserung der Situation zu entwickeln. Als Dachverband des Musiklebens steht der Deutsche Musikrat mit der breiten Kompetenz seiner Mitglieder hierbei gern beratend und begleitend zur Seite.
Berlin, 17. März 2026
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