Seit dem 1. Januar 2026 gelten verschärfte steuerliche Regeln für Betriebsveranstaltungen. Besonders betroffen sind exklusive Firmenveranstaltungen wie Management-Offsites, Führungskräftetagungen oder Events für ausgewählte Teams.
Hintergrund ist eine Änderung des § 40 Abs. 2 EStG durch das Steueränderungsgesetz 2025. Bis Ende 2025 konnten Arbeitgeber solche Veranstaltungen unter bestimmten Voraussetzungen weiterhin mit 25 Prozent pauschal versteuern – selbst wenn nicht alle Beschäftigten eingeladen waren. Diese Möglichkeit ist nun entfallen.
Was hat sich geändert?
Eine Pauschalversteuerung ist seit 2026 nur noch möglich, wenn die Betriebsveranstaltung allen Beschäftigten eines Betriebs oder Betriebsteils offensteht.
Ist das nicht der Fall, entfallen gleich mehrere steuerliche Vorteile:
- keine Pauschalversteuerung nach § 40 Abs. 2 EStG
- häufig auch kein steuerlicher Freibetrag
- mögliche Sozialversicherungspflicht
- deutlich höherer Verwaltungsaufwand
Je nach Veranstaltung können dadurch für Unternehmen spürbare Mehrkosten entstehen.
Warum das für die Veranstaltungsbranche wichtig ist
Für Veranstaltungsdienstleister bedeutet die Neuregelung vor allem eines: Firmenkunden werden künftig genauer nach den steuerlichen Folgen ihrer geplanten Events fragen. Bereits in der Angebotsphase kann es sinnvoll sein, darauf hinzuweisen, dass bei exklusiven Veranstaltungen eine steuerliche Beratung empfehlenswert ist.
Die Entscheidung, wer eingeladen wird, hat künftig nicht nur organisatorische, sondern auch steuerliche Auswirkungen.
Quelle: Grant Thornton – Betriebsveranstaltungen ab 2026: Steuert Ihr Unternehmen noch in die richtige Richtung?
Redaktioneller Hinweis: Dieser Beitrag und das Titelbild wurden mit Hilfe von KI erstellt. Der Beitrag ersetzt keine steuerliche Beratung. Unternehmen sollten geplante Betriebsveranstaltungen im Zweifel gemeinsam mit ihrem Steuerberater prüfen.






