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Neue Steuerregeln für Betriebs­ver­an­stal­tungen: Das müssen Event­planer und Unter­nehmen jetzt beachten

Steueränderung bei Betriebsevents © StageAID, KI generiert

Seit dem 1. Januar 2026 gelten verschärfte steuerliche Regeln für Betriebs­ver­an­stal­tungen. Besonders betroffen sind vor allem Firmenveranstaltungen wie Ma­na­gement-Offsites, Führungskräftetagungen oder Events für ausgewählte Teams. Hintergrund ist eine Änderung des § 40 Abs. 2 EStG  durch das Steu­er­än­de­rungs­ge­setz 2025. Bis Ende 2025 konnten Arbeitgeber solche Veranstaltungen unter bestimmten Voraussetzungen weiterhin mit 25 Prozent pauschal versteuern – selbst wenn nicht alle Beschäftigten eingeladen waren. Diese Möglichkeit ist nun entfallen.

Was hat sich geändert?

Eine Pauschalversteuerung ist seit 2026 nur noch möglich, wenn die Betriebsveranstaltung allen Beschäftigten eines Betriebs oder Betriebsteils offensteht. Je nach Veranstaltung können dadurch für Unternehmen spürbare Mehrkosten entstehen – Ist das nicht der Fall, entfallen gleich mehrere steuerliche Vorteile:

  • keine Pauschalversteuerung nach § 40 Abs. 2 EStG
  • häufig auch kein steuerlicher Freibetrag
  • mögliche Sozialversicherungspflicht
  • deutlich höherer Verwaltungsaufwand

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Warum das für die Veranstaltungsbranche wichtig ist

Für Veranstaltungsdienstleister bedeutet die Neuregelung vor allem eines: Firmenkunden werden künftig genauer nach den steuerlichen Folgen ihrer geplanten Events fragen. Bereits in der Angebotsphase kann es sinnvoll sein, darauf hinzuweisen, dass bei exklusiven Veranstaltungen eine steuerliche Beratung empfehlenswert ist. Die Entscheidung, wer eingeladen wird, hat künftig nicht nur organisatorische, sondern auch steuerliche Auswirkungen.

Redaktioneller Hinweis: Dieser Beitrag und das Titelbild wurden mit der Unterstützung von KI erstellt. Der Beitrag ersetzt keine steuerliche Beratung. Unternehmen sollten geplante Betriebsveranstaltungen im Zweifel gemeinsam mit ihrem Steuerberater prüfen.

Quelle: Grant Thornton – Betriebsveranstaltungen ab 2026 : Steuert Ihr Unternehmen noch in die richtige Richtung?


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Jörg Kirschhttp://www.kirsch-veranstaltungstechnik.de
Jörg Kirsch studierte ab 1981 Elektrotechnik in Kaiserslautern. An der Universität leitete er zwei Jahre lang das Kulturreferat und startete parallel dazu seine Firma für Veranstaltungstechnik mit eigener Ingenieur- und Entwicklungsabteilung. Auf sein Konto gehen weit mehr als 10.000 persönlich betreute Veranstaltungen, unter anderem die Realisation eines Bon-Jovi Konzertes zusammen mit Jet-West. Als gefragter Partner für Eventberatung ist er für mehrere Firmen tätig, u.a. als Bühnenmeister für das Kulturreferat Kaiserslautern. Mit seiner Firma betreut er mehrere Eventlocations, entwickelt spannende Veranstaltungsformate und bietet Ausbildungen im Veranstaltungsbereich. Persönlich liegt ihm der Support und die Entwicklung junger Künstler am Herzen. Mit Begeisterung engagiert er sich in mehreren Netzwerken, um auch hier die regionale Kulturszene zu fördern.
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