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BMG steigt bei Suno ein – aber nicht als In­ves­tor: Was der neue KI-Musik-Deal bedeutet

BMG/Suno Deal © KI-generiert, Engelmann Promotion

Am 12. August 2026 haben BMG und Suno eine weltweite strategische Allianz bekanntgegeben. Sie umfasst sowohl Musikaufnahmen als auch Musik­ver­lags­rechte von BMG. Künstler und Songwriter, die sich beteiligen wollen, sollen für die Nut­zung ihrer Musik vergütet werden. Gleichzeitig wird auch die bisherige Nut­zung der BMG-Aufnahmen und -Werken durch Suno geregelt. Doch das ist eine Nachricht, bei der wir schon etwas genauer hinschauen sollten.

Denn BMG und der KI-Musikanbieter Suno arbeiten künftig eng zusammen. Ausgerechnet Suno – also das Unternehmen, das wegen der Nutzung geschützter Musik für das Training seiner KI weltweit mit verschiedenen Rechteinhabern vor Gericht prozessieren muss. Und – die Zusammenarbeit ist deutlich mehr als irgendeine Marketingkooperation …

Erst einmal wichtig: BMG kauft sich nicht bei Suno ein

„BMG steigt bei Suno ein“  beschreibt die strategische Richtung ganz gut, doch eine Beteiligung am Unternehmen ist damit aber nicht gemeint. Nach den bisher veröffentlichten Informationen hat BMG weder Suno-Anteile gekauft noch in das Unternehmen investiert. Bekanntgegeben wurde eine Lizenz- und Entwicklungspartnerschaft. Über eine Kapitalbeteiligung findet sich in den Mitteilungen von BMG und Suno nichts. Und gerade deshalb ist der Deal interessant: BMG versucht nicht, Suno zu über­neh­men. BMG versucht vielmehr, bei der Entwicklung des Geschäftsmodells für KI-Musik mit am Tisch zu sitzen.

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Was also haben BMG und Suno vereinbart?

Was bislang nicht öffentlich bekannt ist, sind die wirklich spannenden Zahlen: Wie hoch sind die Li­zenz­zah­lun­gen? Wie werden Einnahmen verteilt?  Welche Werke werden konkret zum Training genutzt?  Was erhält ein teilnehmender Künstler oder Songwriter?  Was bisher bekannt ist, dass dieser Vertrag einen weltweiten Rahmen für das BMG-Recorded-Music- und Publishing-Repertoire schafft:

  1. BMG-Künstler und Songwriter sollen selbst entscheiden können, ob sie an entsprechenden Suno-Angeboten teilnehmen.
  2. Bei einer Teilnahme sollen ihre Rechte geschützt und ihre Musik vergütet werden.
  3. Die bisherige Nutzung von BMG-Aufnahmen und BMG-Publishing-Werken durch Suno wird zwischen den Unternehmen geregelt.
  4. BMG beteiligt sich an der Entwicklung der nächsten Generation von Suno-Musikmodellen.
  5. Beide Unternehmen wollen neue Anwendungen entwickeln, bei denen Künstler, Musik und Fans stärker miteinander interagieren können.

Wichtig dabei:
Der Vertrag bedeutet nicht, dass BMG sein gesamtes Repertoire pauschal zur freien Nutzung durch Suno freigibt – BMG und Suno betonen ausdrücklich das Prinzip der freiwilligen Teilnahme der betroffenen Künstler und Songwriter

Warum dieser Deal für die gesamte Musikbranche wichtig ist

Interessant ist vor allem die Richtung. Noch vor zwei Jahren standen sich die Musikindustrie und Anbieter generativer Musik-KI weitgehend als Gegner gegenüber. Inzwischen sieht die Situation anders aus. Auch Warner Music Group hat schon im November 2025 seinen Rechtsstreit mit Suno beigelegt und eine Partnerschaft für lizenzierte KI-Musik geschlossen. Mit BMG kommt jetzt ein weiterer bedeutender Rechteinhaber hinzu.

Aus „Wir verklagen die KI-Unternehmen“ wird zunehmend
„Wir lizenzieren unsere Inhalte und versuchen, die Regeln selbst mitzugestalten“.

Was bedeutet das jetzt für Künstler und Songwriter?

Für Künstler und Urheber kann das zunächst durchaus positiv sein. Wenn Musik ohnehin für KI-Anwendungen interessant ist, ist ein Modell mit Einwilligung und Vergütung erheblich attraktiver als ein System, bei dem Werke einfach eingesammelt und zum Training verwendet werden. Allerdings bleibt abzuwarten, wie diese Wahlfreiheit praktisch umgesetzt wird. Entscheidend werden die Verträge sein: Wer darf was nutzen?  Für welche Dauer?  Nur zum Training oder auch für Outputs?  Darf mit der Stimme oder musikalischen Identität eines bestimmten Künstlers gearbeitet werden?  Und wie hoch ist dessen Beteiligung?

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Und was hat BMG davon?

Für BMG ist der Deal wirtschaftlich äußerst interessant: Musikrechte, die bislang möglicherweise ohne Lizenz für KI-Training genutzt wurden, werden hier zukünftig eine zusätzliche Einnahmequelle erschließen. Doch noch wichtiger aber dürfte etwas anderes sein: BMG kann früh Einfluss darauf nehmen, wie neue KI-Musikprodukte funktionieren. BMG macht aus einem möglichen Risiko für sein Rechtegeschäft damit zumindest teilweise ein neues Geschäftsmodell.

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Was gewinnt Suno?

Für Suno ist der Deal wahrscheinlich noch wichtiger: Denn das Unternehmen benötigt für seine langfristige Zukunft nicht nur gute KI-Modelle und Millionen Nutzer, sondern vor allem rechtlich belastbare Trainings- und Lizenzmodelle. Mit Warner und nun BMG kann Suno zeigen, dass große Rechteinhaber grundsätzlich bereit sind, mit dem KI-Unternehmen zusammenzuarbeiten. Suno verspricht außerdem, KI-generierte Musik unter anderem durch Watermarking und Fingerprinting besser identifizierbar zu machen und gegen missbräuchliche Massenverbreitung vorzugehen.

Wird Suno damit jetzt automatisch rechtssicher?

Ganz klar: Nein. Das Landgericht München I hatte am 31. Juli 2026 im Verfahren der GEMA gegen Suno den Ansprüchen auf Unterlassung, Auskunft und Schadensersatz überwiegend stattgegeben. Der BMG-Vertrag jedoch betrifft andere Rechte und andere Beteiligte. Ein Vertrag zwischen BMG und Suno kann Ansprüche anderer Rechteinhaber oder Verwertungsgesellschaften also nicht einfach übergehen.

Wer mehr zum deutschen Verfahren Suno versus GEMA wissen möchte, findet hier unseren ausführlichen Beitrag: GEMA gegen Suno: Gericht stärkt Urheberrechte bei KI-Musik.

Auch für Nutzer gilt weiterhin: Nur weil ein KI-Anbieter bestimmte Trainingsdaten lizenziert hat, bedeutet das nicht automatisch, dass jedes erzeugte Ergebnis bedenkenlos veröffentlicht, verkauft oder kommerziell eingesetzt werden darf.

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Wer bekommt eigentlich die Vergütung?

Labels, Verlage, Komponisten, Texter, Interpreten und Studiomusiker halten nicht zwangsläufig gleiche Rechte. Deshalb wird künftig nicht nur interessant sein, ob für KI-Training bezahlt wird. Mindestens genauso spannend ist: Wer bekommt wie viel davon?  Wie werden die zu erwartenden Einnahmen verteilt?  Vor allem für die beteiligten Künstler bleiben noch einige ungeklärte Fragen:

Beteiligter
Möglicher Vorteil
Offene Fragen
Künstler & Songwriter
Opt-in, Vergütung, neue Angebote
Wie hoch ist die Beteiligung?
BMG
Lizenzumsätze und Einfluss
Wie wertvoll wird das Geschäft?
Suno
Lizenziertes Repertoire und Akzeptanz
Welche Rechteinhaber ziehen mit?
Musiker & Mitwirkende
Mögliche neue Erlösmodelle
Wer wird tatsächlich beteiligt?
Suno-Nutzer
Rechtlich besser abgesicherte Modelle
Welche Rechte gelten für die Outputs?

StageAID-Einordnung

Der BMG-Suno-Deal ist aus unserer Sicht wichtiger als eine weitere KI-Produktmeldung oder ein nächstes Gerichtsurteil. Hier entsteht gerade möglicherweise das Geschäftsmodell, nach dem ein großer Teil generativer Musik in Zukunft funktionieren könnte.

Es gilt nicht:
Die Konfrontation KI gegen Musiker
Sondern:
Wer gibt welche Rechte frei, wer kontrolliert die Nutzung, wer verdient daran?

BMG scheint verstanden zu haben, dass man technische Entwicklung kaum beeinflusst, indem man ausschließlich versucht, sie zu verhindern. Gleichzeitig zeigt das aktuelle GEMA-Verfahren, dass technische Entwicklung kein Freibrief ist vorhandene Musikrechte zu ignorieren. Der interessante Mittelweg wird deshalb Lizenzierung heißen. Und wenn Künstler tatsächlich frei entscheiden können und fair beteiligt werden, könnte daraus auch ein funktionierendes Modell entstehen. Doch bis wir das beurteilen können, fehlen noch die entscheidenden Details:  Wer darf was – und wer bekommt wie viel Geld?

Weiterführend auf StageAID

Quellen

Stand der Recherche: 13. August 2026. Dieser Beitrag wurde mit Unterstützung künstlicher Intelligenz recherchiert und erstellt, redaktionell geprüft und bearbeitet.


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Jörg Kirschhttp://www.kirsch-veranstaltungstechnik.de
Jörg Kirsch studierte ab 1981 Elektrotechnik in Kaiserslautern. An der Universität leitete er zwei Jahre lang das Kulturreferat und startete parallel dazu seine Firma für Veranstaltungstechnik mit eigener Ingenieur- und Entwicklungsabteilung. Auf sein Konto gehen weit mehr als 10.000 persönlich betreute Veranstaltungen, unter anderem die Realisation eines Bon-Jovi Konzertes zusammen mit Jet-West. Als gefragter Partner für Eventberatung ist er für mehrere Firmen tätig, u.a. als Bühnenmeister für das Kulturreferat Kaiserslautern. Mit seiner Firma betreut er mehrere Eventlocations, entwickelt spannende Veranstaltungsformate und bietet Ausbildungen im Veranstaltungsbereich. Persönlich liegt ihm der Support und die Entwicklung junger Künstler am Herzen. Mit Begeisterung engagiert er sich in mehreren Netzwerken, um auch hier die regionale Kulturszene zu fördern.
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