Aufbau einer sehr großen Bühne / © Engelmann-Promotion
Ohne Strom läuft in der Veranstaltungstechnik praktisch nichts. Beschallungsanlagen, Lichttechnik, LED-Wände, Bühnensteuerungen und zahlreiche weitere Geräte müssen zuverlässig und vor allem sicher mit Energie versorgt werden. Doch wer darf eine mobile Stromverteilung planen, aufbauen, prüfen und in Betrieb nehmen? Reicht dafür die Ausbildung zur Fachkraft für Veranstaltungstechnik aus? Und welche Aufgaben darf eine Elektrofachkraft für Veranstaltungstechnik tatsächlich übernehmen? Genau darum geht´s im Relaunch dieses Beitrags von 2023 …
Der häufig verwendete Begriff Ausbildung zur Elektrofachkraft für Veranstaltungstechnik ist etwas missverständlich: Bei der „Elektrofachkraft für Veranstaltungstechnik“ handelt es sich nicht um einen eigenständigen staatlich anerkannten Ausbildungsberuf. Es ist eine elektrotechnische Qualifikation beziehungsweise eine betriebliche Funktion für ein klar abgegrenztes Arbeitsgebiet.
Ausbildung oder Weiterbildung?
Die Anforderungen an diese Qualifikation beschreibt der Standard IGVW SQQ1 – Kompetenz der Elektrofachkraft für Veranstaltungstechnik . Er legt fest, welche Kenntnisse, Fertigkeiten und praktischen Erfahrungen für einen Einsatz als Elektrofachkraft in diesem Arbeitsgebiet notwendig sind
Der anerkannte dreijährige Ausbildungsberuf dagegen heißt heute offiziell:
„Fachkraft für Veranstaltungstechnik“
Wer diese Ausbildung nach der seit August 2016 geltenden Ausbildungsordnung abgeschlossen hat, bringt grundsätzlich die fachlichen Voraussetzungen mit, um als Elektrofachkraft für Veranstaltungstechnik eingesetzt zu werden. Automatisch zur Elektrofachkraft wird man durch den Berufsabschluss jedoch nicht. Der Unternehmer oder Auftraggeber muss weiterhin prüfen, ob die betreffende Person für die konkreten Aufgaben geeignet ist, über aktuelle Kenntnisse verfügt und ausreichend praktische Erfahrung besitzt. Erst dann darf sie für das jeweilige Arbeitsgebiet beauftragt werden.
Wer legt die fachlichen Anforderungen fest?
Der SQQ1 wurde von der Interessengemeinschaft Veranstaltungswirtschaft, kurz IGVW , unter Beteiligung von Fachleuten aus der Veranstaltungstechnik und dem Arbeitsschutz entwickelt. Beteiligt waren unter anderem das Sachgebiet Bühnen und Studios der DGUV sowie Fachleute aus Rundfunk, Fernsehen, Veranstaltungswirtschaft und Arbeitssicherheit. Zu den weiterhin wichtigen Institutionen gehören:
- die IGVW,
- die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung,
- die Verwaltungs-Berufsgenossenschaft mit dem Sachgebiet Bühnen und Studios,
- die BG ETEM mit dem Sachgebiet Elektrotechnik und Feinmechanik und
- der VDE beziehungsweise die DKE.
Der SQQ1 beschreibt dabei vor allem die erforderliche Qualifikation. Für die praktische Planung, Errichtung, Prüfung und den Betrieb mobiler elektrischer Anlagen ist zusätzlich der Standard IGVW SQP4 – Mobile elektrische Anlagen in der Veranstaltungstechnik wichtig.

Was ist eine mobile elektrische Anlage?
Eine mobile elektrische Anlage in der Veranstaltungstechnik beginnt grundsätzlich am vereinbarten Übergabe- beziehungsweise Speisepunkt. Das kann beispielsweise eine geprüfte CEE-Steckdose, ein Baustromanschluss oder ein anderer festgelegter Übergabepunkt sein. Ab dort wird die vorübergehende Stromverteilung in der Regel aus steckerfertigen Betriebsmitteln aufgebaut. Dazu gehören:
- Stromverteiler,
- Anschluss- und Verlängerungsleitungen,
- Unterverteiler,
- Scheinwerfer,
- Tonanlagen,
- LED-Technik,
- Bühnensteuerungen oder
- Maschinen und weitere elektrische Verbraucher.
Der SQP4 beschreibt den vollständigen Ablauf von der Planung und Gefährdungsbeurteilung über die Errichtung und Prüfung bis zum Abbau und zur Dokumentation.
Mobile Anlage oder feste Elektroinstallation?
Eine wichtige Klarstellung kommt vom DKE-Komitee K 221 „Elektrische Anlagen und Schutz gegen elektrischen Schlag“ . Vorübergehend aufgebaute mobile elektrische Anlagen in der Veranstaltungstechnik sind nicht mit fest angeschlossenen Gebäudeinstallationen gleichzusetzen. Sie dürfen innerhalb des beschriebenen Arbeitsgebietes von einer entsprechend qualifizierten und beauftragten Elektrofachkraft für Veranstaltungstechnik aufgebaut, in Betrieb genommen und betrieben werden.
Fest angeschlossene elektrische Anlagen fallen dagegen in den Anwendungsbereich der DIN-VDE-0100-Reihe. Solche Installationen dürfen nicht einfach von einer Elektrofachkraft für Veranstaltungstechnik errichtet oder verändert werden. Hierfür ist in der Regel ein in das Installateurverzeichnis eines Netzbetreibers eingetragenes Installationsunternehmen erforderlich. Hier wird die Grenze zum klassischen Elektroinstallationshandwerk ziemlich deutlich.
Welche Aufgaben darf eine Elektrofachkraft für Veranstaltungstechnik übernehmen?
Zu den typischen Aufgaben gehören:
a) Mobile elektrische Anlagen
Zu den typischen Aufgaben gehören tatsächlich mobile elektrische Anlagen. Die Elektrofachkraft für Veranstaltungstechnik darf mobile beziehungsweise nicht stationäre elektrische Anlagen innerhalb ihres Arbeitsgebietes:
- planen,
- errichten,
- in Betrieb nehmen,
- betreiben,
- prüfen, warten und instand setzen sowie
- außer Betrieb nehmen und abbauen.
Voraussetzung dafür ist, dass die Anlagen aus geeigneten und grundsätzlich verwendungsfertigen beziehungsweise steckerfertigen Komponenten aufgebaut werden.
b) Stationäre elektrische Anlagen
Bei vorhandenen fest installierten elektrischen Anlagen ist die Tätigkeitsgrenze enger. Eine Elektrofachkraft für Veranstaltungstechnik darf stationäre elektrische Anlagen und Betriebsmittel in Veranstaltungs- und Produktionsstätten grundsätzlich betreiben und beurteilen. Sie darf diese Anlagen aufgrund ihrerSQQ1 -Qualifikation jedoch nicht pauschal neu errichten, erweitern, verändern oder demontieren. Diese Arbeiten gehören zum Arbeitsgebiet entsprechend qualifizierter Elektroinstallationsbetriebe oder anderer dafür zuständiger Elektrofachkräfte.
Weitere typische Tätigkeiten
Außerdem können zum Aufgabenbereich der Elektrofachkraft für Veranstaltungstechnik auch noch gehören:
- Ausführen steckerfertiger elektrischer Installationen für Dekorationen, Ausstattungen und Bühnenbauten,
- Festlegen von Schutzmaßnahmen gegen elektrischen Schlag,
- Auswahl geeigneter Leitungen, Verteiler und Betriebsmittel,
- Berechnung von Leitungslängen und Leiterquerschnitten,
- Prüfen und Messen elektrischer Anlagen und Betriebsmittel,
- Bewerten und Dokumentieren von Messergebnissen,
- Wartung und Reparatur mobiler Anlagen und ortsveränderlicher Betriebsmittel,
- Unterweisung von Helfern und elektrotechnischen Laien und
- die vollständige Dokumentation (Pflicht) der errichteten Anlage.
Dabei darf eine Elektrofachkraft immer nur solche Arbeiten eigenverantwortlich ausführen, für die sie tatsächlich qualifiziert, erfahren und beauftragt ist (siehe SQQ1- und SQP4 Voraussetzungen)
Bis zu welcher Spannung und Stromstärke gilt die Qualifikation?
Die aktuell von der IGVW veröffentlichte Fassung des SQQ1 nennt einen Anschluss im Spannungsbereich bis maximal AC 230/400 V. Dabei müssen alle erforderlichen Prüfungen, Schutzmaßnahmen und Anschlussbedingungen eingehalten werden. Einzelne aktuelle Lehrgangsbeschreibungen nennen inzwischen andere Bereiche, beispielsweise bis 1.000 V AC oder bestimmte maximale Stromstärken. Diese Angaben sollten jedoch nicht ungeprüft als allgemeine Erweiterung des SQQ1 übernommen werden.
Der Niederspannungsbereich reicht elektrotechnisch zwar grundsätzlich bis 1.000 V Wechselspannung. Daraus folgt aber nicht automatisch, dass jede Elektrofachkraft für Veranstaltungstechnik aufgrund eines SQQ1 -Zertifikats beliebige Anlagen bis 1.000 V errichten oder betreiben darf. Entscheidend sind immer:
- der aktuell gültige Standard,
- die konkret vermittelten Lehrgangsinhalte,
- die vorhandene praktische Erfahrung,
- die verwendete Anlage,
- die Gefährdungsbeurteilung sowie
- die tatsächliche Beauftragung durch den Unternehmer.
Eine pauschale Stromgrenze wie 400 A oder 1.000 A sollte deshalb nur genannt werden, wenn sie für den konkreten Lehrgang und das vorgesehene Arbeitsgebiet nachvollziehbar dokumentiert ist.
Was ist bei mobilen Stromerzeugern zu beachten?
Der normale SQQ1 -Lehrgang deckt den fachgerechten Umgang mit mobilen Stromerzeugern nicht automatisch vollständig ab. Für Auswahl, Inbetriebnahme, Erdung, Prüfung, Betrieb und Außerbetriebnahme mobiler Generatoren sieht der SQQ1 ein eigenes Erweiterungsmodul vor. Dieses umfasst mindestens 18 Unterrichtseinheiten. Davon müssen mindestens sechs Unterrichtseinheiten als praktische Übungen durchgeführt werden. Wer regelmäßig Generatoren oder komplexe Ersatzstromversorgungen einsetzen will, sollte deshalb darauf achten, dass dieses Modul auch Bestandteil des Lehrgangs ist.
Welche Voraussetzungen müssen Teilnehmer erfüllen?
Je nach Vorbildung kommen unterschiedliche Wege infrage. Als fachliche Grundlage nennt der SQQ1 unter anderem:
- Eine abgeschlossene elektrotechnische Berufsausbildung
- Eine abgeschlossene Ausbildung zur Fachkraft für Veranstaltungstechnik nach der Ausbildungsordnung von 2016
- Eine Qualifizierungsmaßnahme, die den Vorgaben des SQQ1 entspricht
Für ältere Abschlüsse, beispielsweise nach der Ausbildungsordnung von 2002 oder nach dem früheren VPLT-Standard SR 4.0, können zusätzliche Upgrade-Module erforderlich sein. Die konkreten Zulassungsbedingungen können sich je nach Bildungsträger unterscheiden. Interessenten sollten deshalb vor der Anmeldung prüfen lassen, welche Vorkenntnisse und Praxiszeiten anerkannt werden.

Wie umfangreich ist die Qualifizierungsmaßnahme?
Der vollständige Lehrgang nach SQQ1 besteht aus einem Theorie- und einem Praxisteil. Für den Theorieteil sind mindestens 276 Unterrichtseinheiten vorgesehen. Eine Unterrichtseinheit entspricht 45 Minuten. Davon entfallen 236 Unterrichtseinheiten auf theoretischen Unterricht und 40 Unterrichtseinheiten auf praktische Übungen. Zusätzlich müssen mindestens 800 Stunden praktische elektrotechnische Tätigkeit nachgewiesen werden. Diese Praxisstunden müssen innerhalb der letzten drei Jahre unter Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft durchgeführt und von dieser schriftlich bestätigt worden sein. Zum Praxisnachweis gehören unter anderem:
- Planung elektrischer Anlagen,
- Materialauswahl,
- Errichtung mobiler Anlagen,
- Prüfen und Messen elektrischer Größen,
- Auswahl und Bemessung von Leitungen,
- Prüfung elektrischer Anlagen und Betriebsmittel und
- Dokumentation der ausgeführten Arbeiten.
Welche Inhalte werden im Lehrgang vermittelt?
- Grundlagen der Elektrotechnik,
- elektrische Größen und Stromkreise,
- Messen elektrischer Größen,
- technische Kommunikation und Dokumentation,
- Energieerzeugung, Energieverteilung und Energieverbrauch,
- Netzsysteme,
- Schutzmaßnahmen gegen elektrischen Schlag,
- Auswahl von Leitungen und Betriebsmitteln,
- Berechnung von Leiterquerschnitten und Leitungslängen,
- Aufbau mobiler elektrischer Anlagen,
- Prüfung elektrischer Anlagen und Betriebsmittel,
- Betrieb, Wartung und Instandsetzung,
- Arbeitssicherheit und
- Rechtsvorschriften und anerkannte Regeln der Technik.
Es geht also nicht einfach nur darum, Verteiler und Kabel miteinander zu verbinden. Die Teilnehmer müssen auch verstehen, welche Gefährdungen entstehen können, wie Schutzmaßnahmen funktionieren und wie deren Wirksamkeit durch geeignete Messungen nachgewiesen wird.
Wie läuft die Prüfung ab?
Die Qualifizierungsmaßnahme endet mit einer Abschlussprüfung und dem Nachweis der geforderten praktischen Tätigkeiten. Die Prüfung besteht aus 3 Teilen, ähnlich der Prüfungsbedingungen bei der HWK:
Die dreiteilige SQQ1-Fachprüfung besteht aus:
1.) einem schriftlichen Teil
2.) einem mündlichen Teil
3.) und einem Fachgespräch
Die schriftliche Prüfung dauert laut SQQ1 mindestens 90 und höchstens 120 Minuten. Für die praktische Prüfung einschließlich Fachgespräch sind mindestens 45 und höchstens 60 Minuten vorgesehen. Als Prüfer müssen vom Unterricht unabhängige Fachleute eingesetzt werden. Dem Prüfungsausschuss muss mindestens eine Elektrofachkraft, beispielsweise ein Elektromeister, angehören.
Die Fachprüfung wird nicht zwangsläufig von der IHK oder HWK durchgeführt: Der SQQ1 legt fest, dass der Bildungsträger die Verantwortung für die Qualifizierung, die Prüfung und die Ausstellung des Zertifikats trägt. Die Prüfung darf also vom Anbieter der Qualifizierungsmaßnahme organisiert werden. Zur Bewertung wird allerdings der IHK-Notenschlüssel verwendet. Das bedeutet jedoch nicht automatisch, dass es sich um eine IHK-Prüfung oder ein IHK-Zertifikat handelt. Einige Bildungsträger arbeiten mit einer Industrie- und Handelskammer zusammen oder bieten zusätzliche IHK-Zertifikate an. Das ist möglich, aber keine allgemeine Voraussetzung des SQQ1 . Interessenten sollten vor der Anmeldung deshalb genau prüfen:
- Wer führt die Prüfung durch?
- Wer stellt das Zertifikat aus?
- Ist der Lehrgang vollständig am SQQ1 ausgerichtet?
- Wie werden die 800 Praxisstunden nachgewiesen?
- Ist das Modul für mobile Stromerzeuger enthalten?
- Handelt es sich um ein Zertifikat des Bildungsträgers oder tatsächlich um ein IHK-Zertifikat?
Bitte die Qualifikation vorher genau prüfen:
Denn das Zertifikat macht dich nicht automatisch zur Elektrofachkraft – ob eine Person tatsächlich als Elektrofachkraft eingesetzt werden darf und wird,
entscheidet der Unternehmer.
Das macht dich durch das Zertifikat nicht automatisch zur Elektrofachkraft, sondern bestätigt zunächst nur das erfolgreich bestandene Zertifikat und dass die fachlichen Mindestvoraussetzungen nach SQQ1 nachgewiesen wurden. Ob eine Person tatsächlich als Elektrofachkraft eingesetzt werden darf, entscheidet der Unternehmer beziehungsweise Auftraggeber. Der Unternehmer muss dabei unter anderem berücksichtigen und entscheiden:
- die vorhandene Qualifikation,
- die praktische Erfahrung,
- die Aktualität der Kenntnisse,
- das konkrete Arbeitsgebiet,
- den Umfang der Anlage,
- die Gefährdungsbeurteilung und
- die persönliche Eignung.
Die Beauftragung sollte eindeutig und möglichst schriftlich erfolgen. Die Person darf anschließend nur innerhalb des festgelegten Arbeits- und Verantwortungsbereiches tätig werden.
Müssen meine Kenntnisse regelmäßig aufgefrischt werden?
Elektrotechnische Vorschriften, Normen und technische Verfahren entwickeln sich rasch weiter. Deshalb reicht es nicht, einmal einen Lehrgang zu absolvieren und sich anschließend jahrelang nicht mehr mit Änderungen zu beschäftigen. Elektrofachkräfte müssen ihre Kenntnisse aktuell halten. Wie oft eine Auffrischung notwendig ist, hängt unter anderem von den ausgeführten Tätigkeiten, Änderungen im Regelwerk, dem betrieblichen Einsatz und der Gefährdungsbeurteilung ab. Viele Bildungsträger bieten hierfür Refresher- und Update-Lehrgänge an. Gerade bei selten ausgeübten Tätigkeiten oder längeren Unterbrechungen ist eine Auffrischung sinnvoll.
Welche beruflichen Vorteile bietet die Qualifikation?
Die Qualifikation kann die Einsatzmöglichkeiten in der Veranstaltungsbranche deutlich erweitern. Qualifizierte Elektrofachkräfte für VA-Technik werden u.a. immer benötigt bei:
- Konzerten und Festivals,
- Messen und Kongressen,
- Theater- und Fernsehproduktionen,
- Tourneen,
- Corporate Events (Firmenveranstaltungen(,
- Open-Air-Veranstaltungen,
- Veranstaltungshäusern und
- technischen Produktionsbetrieben.
Die Weiterbildung erhöht die fachliche Verantwortung und kann sich natürlich auf Position, Auftragslage und Einkommen positiv auswirken. Ein bestimmtes Gehalt ist damit allerdings nicht automatisch verbunden. Angaben wie 3.500 bis 4.500 Euro brutto im Monat können je nach Berufserfahrung, Region, Tarifbindung, Verantwortung, Reiseanteil und Arbeitszeit realistisch sein, sollten aber nicht als feste oder garantierte Gehaltsspanne dargestellt werden.
Worauf sollte man bei der Auswahl eines solchen Lehrgangs achten?
Ein seriöser Lehrgang sollte transparent darstellen (Aktuelle Lehrgänge und Bildungspartner werden unter anderem über die IGVW veröffentlicht):
- Auf welcher Fassung des SQQ1 basiert der Lehrgang?
- Wie viele Unterrichtseinheiten werden angeboten?
- Welche praktischen Übungen finden statt?
- Wie werden die 800 Praxisstunden nachgewiesen?
- Welche qualifizierte Prüfeinrichtung nimmt die Prüfung ab und stellt das Zertifikat aus?
- Wichtig: ist der Bildungsträger IGVW-Bildungspartner?
- Ist das Erweiterungsmodul für mobile Stromerzeuger enthalten?
- Welche konkreten Spannungs- und Strombereiche werden behandelt?
Schlußgedanken
Die Elektrofachkraft für Veranstaltungstechnik übernimmt eine enorm wichtige und verantwortungsvolle Aufgabe in der VA-Technik: Sie sorgt dafür, dass mobile elektrische Anlagen fachgerecht geplant, aufgebaut, geprüft, betrieben und wieder abgebaut werden. Die Qualifikation nach SQQ1 ist jedoch kein Freibrief für sämtliche elektrotechnischen Arbeiten. Ihr Arbeitsgebiet beginnt am vereinbarten Speisepunkt und endet dort, wo fest angeschlossene Gebäudeinstallationen oder andere elektrotechnische Fachgebiete beginnen.
Besonders wichtig ist die klare Unterscheidung:
Mobile elektrische Anlagen dürfen innerhalb des festgelegten Arbeitsgebietes geplant, errichtet und betrieben werden.
Stationäre elektrische Anlagen dürfen durch die Elektrofachkraft für Veranstaltungstechnik grundsätzlich betrieben, aber nicht allein aufgrund der SQQ1-Qualifikation errichtet oder verändert werden.
Wer sich für diese Weiterbildung entscheidet, übernimmt Verantwortung – und gewinnt gleichzeitig wertvolle Kompetenzen, die in der Veranstaltungstechnik dringend gebraucht werden.
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