Das ist eine Nachricht, bei der man schon etwas genauer hinschauen sollte: BMG und der KI-Musikanbieter Suno arbeiten künftig zusammen. Ausgerechnet Suno – also das Unternehmen, das wegen der Nutzung geschützter Musik für das Training seiner KI weltweit mit Rechteinhabern vor Gericht steht.
Am 12. August 2026 haben BMG und Suno eine weltweite strategische Allianz bekanntgegeben. Sie umfasst sowohl Musikaufnahmen als auch Musikverlagsrechte von BMG. Künstler und Songwriter, die sich beteiligen wollen, sollen für die Nutzung ihrer Musik vergütet werden. Gleichzeitig wird auch die bisherige Nutzung von BMG-Aufnahmen und -Werken durch Suno geregelt.
Das ist deutlich mehr als irgendeine Marketingkooperation.
Erst einmal wichtig: BMG kauft sich nicht bei Suno ein
„BMG steigt bei Suno ein“ beschreibt die strategische Richtung ganz gut – eine Beteiligung am Unternehmen ist damit aber nicht gemeint.
Nach den bisher veröffentlichten Informationen hat BMG weder Suno-Anteile gekauft noch in das Unternehmen investiert. Bekanntgegeben wurde eine Lizenz- und Entwicklungspartnerschaft. Über eine Kapitalbeteiligung findet sich in den Mitteilungen von BMG und Suno nichts.
Und gerade deshalb ist der Deal interessant: BMG versucht nicht, Suno zu übernehmen. BMG versucht vielmehr, bei der Entwicklung des Geschäftsmodells für KI-Musik mit am Tisch zu sitzen.
Was haben BMG und Suno vereinbart?
Der Vertrag schafft einen weltweiten Rahmen für BMGs Recorded-Music- und Publishing-Repertoire.
- BMG-Künstler und Songwriter sollen selbst entscheiden können, ob sie an entsprechenden Suno-Angeboten teilnehmen.
- Bei einer Teilnahme sollen ihre Rechte geschützt und ihre Musik vergütet werden.
- Die bisherige Nutzung von BMG-Aufnahmen und BMG-Publishing-Werken durch Suno wird zwischen den Unternehmen geregelt.
- BMG beteiligt sich an der Entwicklung der nächsten Generation von Suno-Musikmodellen.
- Beide Unternehmen wollen neue Anwendungen entwickeln, bei denen Künstler, Musik und Fans stärker miteinander interagieren können.
Was bislang nicht öffentlich bekannt ist, sind die wirklich spannenden Zahlen: Wie hoch sind die Lizenzzahlungen? Wie werden Einnahmen verteilt? Welche Werke werden konkret zum Training genutzt? Was erhält ein teilnehmender Künstler oder Songwriter?
Warum dieser Deal für die gesamte Musikbranche wichtig ist
Interessant ist vor allem die Richtung. Noch vor zwei Jahren standen sich die Musikindustrie und Anbieter generativer Musik-KI weitgehend als Gegner gegenüber.
Inzwischen sieht die Situation anders aus. Warner Music Group hat bereits im November 2025 seinen Rechtsstreit mit Suno beigelegt und eine Partnerschaft für lizenzierte KI-Musik geschlossen. Mit BMG kommt jetzt ein weiterer bedeutender Rechteinhaber hinzu.
Aus „Wir verklagen die KI-Unternehmen“ wird zunehmend „Wir lizenzieren unsere Inhalte und versuchen, die Regeln selbst mitzugestalten“.
Was bedeutet das für Künstler und Songwriter?
Für Künstler und Urheber kann das zunächst positiv sein. Wenn Musik ohnehin für KI-Anwendungen interessant ist, ist ein Modell mit Einwilligung und Vergütung erheblich attraktiver als ein System, bei dem Werke einfach eingesammelt und zum Training verwendet werden.
Allerdings bleibt abzuwarten, wie diese Wahlfreiheit praktisch umgesetzt wird. Entscheidend werden die Verträge sein: Wer darf was nutzen? Für welche Dauer? Nur zum Training oder auch für Outputs? Darf mit der Stimme oder musikalischen Identität eines bestimmten Künstlers gearbeitet werden? Und wie hoch ist dessen Beteiligung?
Was hat BMG davon?
Für BMG ist die Sache wirtschaftlich interessant. Musikrechte, die bislang möglicherweise ohne Lizenz für KI-Training genutzt wurden, können zukünftig eine zusätzliche Einnahmequelle werden.
Noch wichtiger dürfte aber etwas anderes sein: BMG kann früh Einfluss darauf nehmen, wie neue KI-Musikprodukte funktionieren. BMG macht aus einem möglichen Risiko für sein Rechtegeschäft damit zumindest teilweise ein neues Geschäftsmodell.
Was gewinnt Suno?
Für Suno ist der Deal wahrscheinlich noch wichtiger. Das Unternehmen benötigt für seine langfristige Zukunft nicht nur gute KI-Modelle und Millionen Nutzer, sondern vor allem rechtlich belastbare Trainings- und Lizenzmodelle.
Mit Warner und nun BMG kann Suno zeigen, dass große Rechteinhaber grundsätzlich bereit sind, mit dem Unternehmen zusammenzuarbeiten.
Suno kündigt außerdem an, KI-generierte Musik unter anderem durch Watermarking und Fingerprinting besser identifizierbar zu machen und gegen missbräuchliche Massenverbreitung vorzugehen.
Wird Suno damit jetzt automatisch rechtssicher?
Nein.
Das Landgericht München I hat am 31. Juli 2026 im Verfahren der GEMA gegen Suno den Ansprüchen auf Unterlassung, Auskunft und Schadensersatz überwiegend stattgegeben. Der BMG-Vertrag betrifft andere Rechte und andere Beteiligte.
Ein Vertrag zwischen BMG und Suno kann Ansprüche anderer Rechteinhaber oder Verwertungsgesellschaften nicht einfach verschwinden lassen.
Wer mehr zum deutschen Verfahren wissen möchte, findet hier unseren ausführlichen Beitrag: GEMA gegen Suno: Gericht stärkt Urheberrechte bei KI-Musik.
Auch für Nutzer gilt weiterhin: Nur weil ein KI-Anbieter bestimmte Trainingsdaten lizenziert hat, bedeutet das nicht automatisch, dass jedes erzeugte Ergebnis bedenkenlos veröffentlicht, verkauft oder kommerziell eingesetzt werden darf.
Wer bekommt eigentlich das Geld?
Labels, Verlage, Komponisten, Texter, Interpreten und Studiomusiker halten nicht zwangsläufig dieselben Rechte. Deshalb wird künftig nicht nur interessant sein, ob für KI-Training bezahlt wird. Mindestens genauso spannend ist: Wer bekommt wie viel davon?
| Beteiligter | Möglicher Vorteil | Offene Frage |
|---|---|---|
| Künstler & Songwriter | Opt-in, Vergütung, neue Angebote | Wie hoch ist die Beteiligung? |
| BMG | Lizenzumsätze und Einfluss | Wie wertvoll wird das Geschäft? |
| Suno | Lizenziertes Repertoire und Akzeptanz | Welche Rechteinhaber ziehen mit? |
| Musiker & Mitwirkende | Mögliche neue Erlösmodelle | Wer wird tatsächlich beteiligt? |
| Suno-Nutzer | Besser abgesicherte Modelle | Welche Rechte gelten für Outputs? |
StageAID-Einordnung
Der BMG-Suno-Deal ist aus unserer Sicht wichtiger als eine weitere KI-Produktmeldung. Hier entsteht gerade möglicherweise das Geschäftsmodell, nach dem ein großer Teil generativer Musik in Zukunft funktionieren könnte.
Nicht: KI gegen Musiker.
Sondern: Wer gibt welche Rechte frei, wer kontrolliert die Nutzung und wer verdient daran?
BMG scheint verstanden zu haben, dass man technische Entwicklung kaum beeinflusst, indem man ausschließlich versucht, sie zu verhindern. Gleichzeitig zeigt das aktuelle GEMA-Verfahren, dass technische Entwicklung kein Freibrief ist, vorhandene Musikrechte zu ignorieren.
Der interessante Mittelweg heißt deshalb wahrscheinlich Lizenzierung. Und wenn Künstler tatsächlich frei entscheiden können und fair beteiligt werden, könnte daraus ein funktionierendes Modell entstehen.
Bis wir das beurteilen können, fehlen allerdings noch die entscheidenden Details: Wer darf was – und wer bekommt wie viel Geld?
Weiterführend auf StageAID
- GEMA gegen Suno: Gericht stärkt Urheberrechte bei KI-Musik
- EU AI Act: Was die Kennzeichnung von KI-Musik wirklich bedeutet
- SunoAI & Musikrechte: Warnung für Musiker und Content-Creator
Quellen
- BMG – offizielle Mitteilung zur Partnerschaft mit Suno, 12. August 2026
- Suno – offizielle Mitteilung zur BMG-Partnerschaft
- Warner Music Group – Partnerschaft mit Suno
- Landgericht München I – Urteil GEMA gegen Suno vom 31. Juli 2026
- Reuters – Streit um Beteiligung von Musikern an AI-Lizenzdeals
Stand der Recherche: 13. August 2026. Dieser Beitrag wurde mit Unterstützung künstlicher Intelligenz recherchiert und erstellt, redaktionell geprüft und bearbeitet.
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