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Kleiner Ratgeber: SunoAI & die Rechtefalle in den AGB:  Wenn SunoAI deine Werke nutzt …

SunoAI kapert deine Werke © AI generated

Vorweg: Suno nutzt deine Werke. Obwohl mir das Thema schon bekannt ist, hat ein Video von einem befreundeten Musiker, Ossy Pfeiffer, mich jetzt dazu bewogen, diese elementar immer wichtiger werdenden Infos in einem Beitrag für Musiker, Creator und Produzenten hier einzustellen. Das Video von Ossy findest du am Ende dieses Beitrags …

Warum KI-Musik deine Auftragsjobs juristisch zerlegt

KI-Tools wie SunoAI  sind gerade überall: schnelle Demos, Theater-Intros, Trailer-Musik, Social-Media-Sounds. Prompt rein, Song raus – mit Vocals, Arrangement, fertiger Struktur. KI unterstützte Kreativität – ist das geil. Doch juristisch gesehen ist es hochgefährlich – vor allem, wenn du an Auftragsarbeiten arbeitest, beruflich Musik machst oder Sounddesign ablieferst. Denn in der Praxis heißt das: Du darfst zwar mit deinem Suno-Output Geld verdienen – aber Suno darf mit demselben Material selbst auch eine Menge machen. …

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Wer Suno nutzt, räumt dem Unternehmen laut AGB eine extrem breite Lizenz an allem ein, was über die Plattform läuft – Inputs und Outputs. Das ist Gift für alle, die eigentlich selbst Rechte halten oder an Auftraggeber übertragen wollen.

Was ist Suno – und was läuft da gerade im Hintergrund?

Suno ist ein US-KI-Tool, das aus Texteingaben (Prompts) komplette Songs generieren kann – inklusive der Stimme, dem Arrangement, Stilzitaten usw. Parallel dazu wächst der Widerstand:

  • GEMA klagt gegen Suno wegen Urheberrechtsverletzungen, weil die SunoAI-Outputs teils ziemlich deutlich an GEMA-Repertoire erinnern und die KI mutmaßlich ohne Lizenz mit geschützter Musik trainiert wurde.
  • International laufen Verfahren und Diskussionen zu KI & Copyrights. SunoAI wird regelmäßig als Negativbeispiel in Fachblogs und Anwaltsartikeln erwähnt. Siehe auch: Taylor Wessing: „KI- und Urheberrechtsfall-Tracker“
  • Doch gleichzeitig sammelte SunoAI gerade erst wieder massig Geld ein und steht jetzt bei einer Bewertung von rund 2,45 Mrd. Dollar. Die Plattform ist also nicht kurz davor zu verschwinden, sondern im Gegenteil: Sie wächst.

Kurzum: Suno ist kommerziell massiv auf dem Vormarsch, während die rechtliche Lage richtig ungemütlich ist.

Was SunoAI´s AGB wirklich sagen – in verständlichem Deutsch

Die aktuellen Suno-AGB (Stand: letzte Überarbeitung 6. November 2025) unterscheiden zwischen „Submissions“  (alles, was du eingibst oder hochlädst) und „Output“  (die generierten Songs). Hier die AGB´s von SunoAI: Nutzungsbedingungen

1. Alles, was du rein- und rausgibst, landet in einer Mega-Lizenz

Laut seinen AGB räumst du SunoAI an deinem kompletten Content (Submissions und Output) im Grunde folgende Rechte ein:

  • weltweite Nutzung
  • dauerhaft (auf ewig)
  • unwiderruflich
  • gebührenfrei (urheberrechtsfreie Musik)
  • übertragbar und voll sublicensierbar
SunoAI darf:
  • Die Tracks speichern, bearbeiten, kombinieren,
  • daraus abgeleitete Werke erstellen,
  • Content intern trainieren und verbessern,
  • Content für Marketing / Promotion nutzen und
  • Content an Dritte weitergeben / lizensieren

Mehrere Juristen, Blogs und YouTube-Analysten kritisieren das ziemlich deutlich: Suno nimmt sich „so ziemlich jedes Recht, das man sich nehmen kann“  – siehe auch Ryan Groves: Warning to Suno users … (LinkedIn)

2. Verzicht auf Urheberpersönlichkeitsrechte (soweit möglich)

Die AGB sehen außerdem vor, dass du – soweit das lokale Recht das zulässt – auf sogenannte moral rights / Urheberpersönlichkeitsrechte verzichtest, z.B. Recht auf Namensnennung oder Schutz vor entstellender Bearbeitung (Siehe Nutzungsbedingungen).

Heißt übersetzt: Suno darf deine Arbeit notfalls auch in einem Kontext verwenden, den du persönlich furchtbar findest – mit deiner Zustimmung zu den AGB hast du wenig Handhabe.

3. Suno übernimmt keine Garantie, dass der Output rechtssicher ist

Dazu sagen die AGB ziemlich deutlich:

  • Suno garantiert nicht, dass der Output keine Rechte Dritter verletzt.
  • Du stellst Suno frei, wenn es wegen deiner Nutzung Ärger gibt (siehe Nutzungsbedingungen)
  • Suno macht keine Zusage, dass an der KI-Musik überhaupt ein urheberrechtlicher Schutz entsteht – insbesondere bei rein KI-generierten Tracks. Siehe auch: Rights & Ownership auf der Website von SunoAI.

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Free versus Pro: ja, du darfst … aber

Die offizielle Doku von Suno („Rights & Ownership“) sieht das so: SunoAI Hilfe

Basic / Free-Plan

  • Songs sind nur für nicht-kommerzielle Nutzung gedacht.
  • Die kommerzielle Nutzung ist daher explizit ausgeschlossen.

Pro / Premier (Bezahlabo)

  • Du bekommst eine kommerziell nutzbare Lizenz für den Output, den du in dieser Zeit erzeugst.
  • Du darfst also damit veröffentlichen, monetarisieren etc.

Aber: Diese „du bist Rechteinhaber*in“-Aussage steht parallel zu der Mega-Lizenz, die Suno sich in den AGB für denselben Content einräumt. Die verschwindet dadurch nicht (siehe Nutzungsbedingungen). Das bedeutet auch:

Du darfst zwar mit deinem Suno-Output Geld verdienen
– aber Suno darf mit demselben Material selbst auch jede Menge anstellen –

Warum das für Auftragsarbeiten brandgefährlich ist

Es geht um die Relevanz für Musik, Bühnenproduktionen und Agenturen & Co. …

1. Du kannst Exklusivität nicht ehrlich zusagen

Klassischer Auftrag: Jingles, Trailer, Bühnenmusik, Corporate-Theme – exklusiv für einen Kunden. Für mit SunoAI generierte Tracks bedeutet das:

  • Suno kann ähnliche oder quasi identische Outputs jederzeit für andere User generieren.
  • Suno darf deine Inhalte für Training, Ableitungen, ggf. Marketing und andere Services nutzen.

Wenn du deinem Auftraggeber Exklusivität zusicherst, aber Suno im Hintergrund mit derselben DNA weiterarbeitet, ist das im Grunde nicht ehrlich – und im Streitfall unangenehm.

2. Rechtekette ist unklar

Normaler Idealfall:
Komponist*in überträgt Rechte an Produzent / Label / Theater: Die lizenzieren weiter

Mit Suno:
  • Es ist problematisch, ob der Output urheberrechtlich überhaupt als schutzfähiges Werk gilt (rein KI-generiert, keine oder wenig menschliche Schöpfung).
  • Parallel hat SunoAI selbst eine extrem breite Lizenz an denselben Inhalten.

Du gibst also im Zweifel deine Rechte an deinem Werk weiter, die rechtlich gesehen, fragwürdig sind. Während ein großer US-Dienst denselben Content nutzt, wie er will.

3. Haftungsrisiko liegt bei dir, nicht bei Suno

Es laufen bereits Verfahren, in denen Suno vorgeworfen wird, Musik auszugeben, die zu nah an bekannten Werken ist oder mit geschütztem Repertoire trainiert wurde (GEMA, internationale Rechteorganisationen, Labels). Siehe auch „Die GEMA klagt für eine faire Vergütung„. Doch wenn dein Auftragssong zufällig in Richtung eines bekannten Titels driftet und es kracht:

  • Erste Anlaufstelle bist dann du bzw. dein Auftraggeber.
  • SunoAI hat sich in den AGB gut abgesichert.

4. Vertraulichkeit & Verschwiegenheitserklärung – praktisch nicht haltbar

Gerade das Theater- und Showbusiness – im Prinzip der gesamte Event-Bereich generiert regelmäßig:

  • Neue Produktionen
  • Previews
  • Marketing-Kampagnen
  • interne Präsentationen

Diese laufen oft unter einer Verschwiegenheitserklärung oder mit hoher Geheimhaltung. Doch mit Suno:

  • Dein Material geht auf in einem System, das laut AGB die Werke für Training, Serviceverbesserung und teilweise auch für Marketing nutzen darf.
  • Integrierst du Suno so z.B. über öffentliche Plattformen (Discord etc.), können Outputs von anderen gesehen, geladen und weitergenutzt werden – je nach Settings.

Für vertrauliche Produktionen ist das schlicht keine adäquate Lösung.

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Konkrete Risiken für die Bühne & die Szene

Beispiel 1: Theaterproduktion mit Originalmusik

Du lässt Intros, Übergänge oder Songs mit Suno generieren und verkaufst das als „Originalmusik“ an ein Stadttheater:

  • Du kannst nicht garantieren, dass ähnliche Musik nicht woanders wieder auftaucht.
  • Du kannst nicht garantieren, dass die Rechtekette gerichtsfest ist.
  • Wenn später ein Rechteinhaber Ansprüche stellt, schaut das Theater also zuerst auf dich.

Beispiel 2: Agentur-Jingle für Marke / Tour

Nehmen wir mal an, eine Werbeagentur beauftragt dich mit einem Jingle für eine Marke, Tour oder Kampagne …

  • Der Kunde erwartet Exklusivität, saubere Rechte, weltweites Nutzungsrecht.
  • Du nutzt heimlich Suno – und lieferst eine Datei aus, die auf einem Output basiert, an dem Suno selber eine Mega-Lizenz hält.

… Wenn das irgendwann auffliegen sollte, reden wir schnell über Vertrauensbruch und möglichen Schadenersatz.

Beispiel 3: Band / Artist-Release

Du produzierst mit SunoAI einen Song, schreibst noch Lyrics dazu und willst offiziell releasen:

  • Rechtlich ist zumindest unscharf, wie „echt“ dein Copyright am rein KI-generierten Anteil ist.
  • Labels, Verlage und Verwertungsgesellschaften werden in Zukunft genau hinsehen, wie stark KI in einem Werk steckt.

Für eine ernsthafte Karriere als Artist ist das derzeit alles andere als ein stabiles Fundament.

Was solltest du jetzt konkret tun?

1. Suno nicht für echte Auftragswerke als Endprodukt nutzen

Wenn Geld, Verträge, langfristige Aufführungsrechte oder Streaming im Spiel sind:

  • Keine Suno-Outputs 1:1 als „fertiges Werk“ verkaufen.
  • Wenn du Suno überhaupt nutzt, dann eher als:
  • Ideenskizze
  • Grobes Layout
  • Referenz für Stimmung / Tempo

Danach: selbst komponieren, einspielen, einsingen, mit eigener Schöpfungshöhe  (lt. Urheberrecht) – außerhalb der Plattform.

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2. AI-Nutzung in Verträgen explizit regeln

  • Als Auftraggeber (Theater, Veranstalter, Agentur, Produktion):
  • AI-Einsatz klar im Vertrag adressieren (erlaubt / verboten / nur unter Bedingungen).
  • Offenlegungspflicht: Wurde KI genutzt? Wenn ja, wie?
  • Zusicherung, dass keine Rechte Dritter verletzt werden und dass keine Tools mit „Rechte-Verschleuderung“ im Hintergrund laufen.
  • Als Auftragnehmer (Komponist*in, Producer, Sounddesign):
  • Ehrlich sein, ob du KI-Tools nutzt.
  • Bei wichtigen Jobs lieber bewusst auf Tools wie SunoAI verzichten – oder dir vorher rechtlich klar machen, was du tust.

3. AGB wirklich lesen (auch wenn’s nervt)

Gerade bei Tools, die deine Kunst anfassen, lohnt sich ein genauer Blick in:

  • „Content“ / „User Content“ / „Submissions“
  • „License“ / „Intellectual Property“
  • „Indemnification“ (Freistellung)

Mehrere Anwälte & Fachleute haben Sunos AGB bereits in Videos und Artikeln auseinandergenommen – die Kernaussage ist durchgehend – extrem plattformfreundlich, extrem riskant für Kreative:

4. Bei großen Produktionen: Anwalt draufschauen lassen

  • Tourneen
  • TV- oder Streamingproduktionen
  • große Marken-Kampagnen
  • länger laufende Theater- oder Musicalproduktionen

Da kommst du um eine echte Rechtsberatung nicht herum. Dieser Text ersetzt eine detaillierte Rechtsberatung nicht – er soll dich nur auf die Fußangeln solcher AGB´s aufmerksam machen und wachrütteln …

Fazit: Suno ist ein spannendes Tool – aber kein sicheres Fundament

SunoAI kann einen Riesenspaß machen, ist inspirierend und senkt Hürden. Aber: Die AGB drehen die Rollen um – du fütterst das System mit deiner Kreativität und deinen Ideen, gibst weitreichende Nutzungsrechte ab und trägst trotzdem das Risiko. Für die Praxis in der Szene heißt das daher im Moment ziemlich klar:

Nutze SunoAI maximal als kreativen Skizzenblock – aber bitte nicht als Basis für Auftragswerke,
die rechtlich und wirtschaftlich wichtig sind.

Zum Schluss das oben bereits erwähnte, sehr wissenswerte Video von Ossy Pfeiffer:


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Jörg Kirschhttp://www.kirsch-veranstaltungstechnik.de
Jörg Kirsch studierte ab 1981 Elektrotechnik in Kaiserslautern. An der Universität leitete er zwei Jahre lang das Kulturreferat und startete parallel dazu seine Firma für Veranstaltungstechnik mit eigener Ingenieur- und Entwicklungsabteilung. Auf sein Konto gehen weit mehr als 10.000 persönlich betreute Veranstaltungen, unter anderem die Realisation eines Bon-Jovi Konzertes zusammen mit Jet-West. Als gefragter Partner für Eventberatung ist er für mehrere Firmen tätig, u.a. als Bühnenmeister für das Kulturreferat Kaiserslautern. Mit seiner Firma betreut er mehrere Eventlocations, entwickelt spannende Veranstaltungsformate und bietet Ausbildungen im Veranstaltungsbereich. Persönlich liegt ihm der Support und die Entwicklung junger Künstler am Herzen. Mit Begeisterung engagiert er sich in mehreren Netzwerken, um auch hier die regionale Kulturszene zu fördern.
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