© Engin Akyurt, Pixabay
Barrierefreiheit ist längst kein freiwilliges „Good Will“ mehr, sondern als fester Bestandteil gesetzlicher Vorschriften etabliert. Es gelten für Veranstaltungen heute klare Mindestanforderungen, die ein gleichberechtigtes Miteinander mit behinderten Menschen ermöglicht. Podeste, Rampen, Rollstuhlmatten – Maßnahmen, die es körperlich eingeschränkten Personen gestatten dem Eventgeschehen genauso zu folgen wie gesunde Menschen.
Da ist es begrüßenswert, dass immer mehr Festivals sich um Barrierefreiheit bemühen. Doch leider bleiben kleine Keller-Live-Clubs für Menschen mit Behinderung oft nur mit massiver Unterstützung erreichbar. Hier versuchen Initiativen, Beratungsagenturen, Veranstalter und namentlich das Deutsche Musikinformationszentrum (miz.org) was zu ändern.
Das Mindeste: Barrierefreie Zugänge und Fluchtwege
Damit fängt es an. Im „Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen“ (UN-Behindertenrechtskonvention) regelt der Art. 30: „Teilhabe am kulturellen Leben sowie Erholung, Freizeit und Sport “ die Vorgaben. Er soll behinderten Menschen die gleichberechtigte Teilnahme am kulturellen Leben ermöglichen. Zur Durchsetzung dieses Rechts verpflichten sich die Vertragsstaaten den barrierefreien Zugang zu allen denkbaren kulturellen Formaten insbesondere Film- und Theatervorstellungen, Konzerten, OpenAir-Festivals etc. zu ermöglichen. So eben auch die Zugänge und Fluchtwege: Sie sollen so beschaffen sein, dass sie ebenerdig, breit genug und ohne oder wenig fremder Hilfe zugängig sind.
Bei den „kleinen Keller-Live-Clubs“ ist das dann schon eine Herausforderung. Hier würde ich mir, als behinderter Mensch, einen Fahrstuhl wünschen. Hier sollte es mehr ausreichende finanzielle Unterstützung seitens der Behörden geben – denn gerade diese kleinen Clubs haben selten das Budget diese Investitionen ganz alleine zu stemmen …
Ein Vorbild: StartSocial e.V. auf Wacken Open Air (W.O.A.)
Mit der Unterstützung eines großen Geldhauses macht das W.O.A. es Schwerbehinderten zunehmend leichter: Ron Paustian , Gründer des gemeinnützigen Unternehmens „Inklusion muss laut sein”, erzählt im Video „Wacken Open Air 2018 : einmal wie alle“ von den Anfängen: „Vor zehn Jahren hatten wir erst ein Metal-Magazin gegründet, das „New Metal Media“. Es hat als erstes Magazin weltweit Informationen zu Behinderungen und Metal zusammengetragen; das wäre der „laute“ Teil. Inklusion erklärt sich von selbst – ein Begriff den heute eigentlich jeder kennt. Und irgendwann waren es mal 1.500 Locations plus 700 Festivals, die mitmachen wollten, so ist das Ganze entstanden.“
Kern der Arbeit ist die Verwaltung eines Netzwerks aus mehreren Tausend sogenannten Buddys, die ehrenamtlich Menschen mit Behinderung auf Musikfestivals oder ganz anderen Veranstaltungen wie zum Beispiel die Kieler Woche begleiten. Ron dazu: „Wir fingen an, nach Gründung von StartSocial e.V., ehrenamtliche Begleiter zu suchen – Am Anfang waren es 100 Begleiter – whow, so viele Konzerte könnte ich begleiten … Doch auf einmal hatte ich 1.700 Begleiter, weil jeder gesagt hat, das ist so geil was ihr hier macht, wir möchten mithelfen. Die Begleiter kommen aus allen Bereichen: Techno Festivals, Schlager-Moves, Theaterbesuche, also alles was Kultur ist in irgendeiner Form.“

Die Finanzierung bleibt schwierig
Doch die Finanzierung des Ganzen ist immer noch ein Problem. Der Verein nimmt etwa 10.000 Spenden pro Jahr ein, das was noch gebraucht wird, schießt Ron in Eigenleistung dazu plus Eigenleistung der Ehrenamtlichen. Kulturelle Veranstaltungen inklusiver und zugänglicher machen ist der Anspruch der ganzen Helfer, Begleiter und Ehrenamtlichen und trifft in Wacken mittlerweile auf offene Ohren und Augen …
… Das war allerdings nicht immer so. Anfangs waren die Macher des W:O:A eher skeptisch. Die Aufwand/Nutzen Rechnung schreckte ab. Doch die Vehemenz, mit der Ron und seine Mitstreiter argumentierten, überzeugte schließlich. Mittlerweile macht das Open Air sogar massiv Werbung mit der behindertengerechten Ausrichtung des Festivals (wacken.com/de/infos/inklusion/ ).
Branchentreffen thematisieren Behindertenrechte
Auf Branchentreffen findet das Thema Barrierefreiheit und Behindertengerechtigkeit ebenfalls zunehmend Beachtung. Veranstaltungen wie das Future of Festivals , das Reeperbahn Festival , der re:publica oder dem Playground Festival bieten seit einigen Jahren, neben Speaker*innen die zum Thema referieren, auch einen Einblick in die verschiedenen Neuerungen ihres Eventbereichs. Barrierefreiheit heißt eine dieser Neuerungen, welche auch unter dem Eindruck der Nachhaltigkeit und Diversität läuft.
So bietet die Future of Festivals in Berlin (am 25.11. und 26.11.2026) neben den schon obligatorischen barrierefreien Zugängen zum Messegelände auch AI-gestützte Übersetzungen in Echtzeit und Unterstützung vor Ort durch das Messeteam. Eine Zugänglichkeit für alle Menschen steht dabei im Vordergrund. Auf der re:publica , (am 18.05. bis 20.05.2026) selbst ein vorzeigbares Beispiel für Barrierefreiheit, veranstalteten letztes Jahr Konferenzen und Vorträge zu den relevanten Themen wie Gesundheit, digitale Teilhabe & Zugang, Nachhaltigkeit und Klimaschutz.

In den Studiengängen des Eventmanagements wurden Teile zur Planung von barrierefreien Events aufgenommen, so 2023 in einen Kurs zu Raum und Gestaltung der TU Gießen. Diese Planungen sind allerdings meistens noch auf bauliche Verpflichtungen begrenzt, wie zum Beispiel der Konzeption von Konzerthallen.
Was ist Barrierefreiheit, was Inklusion?
Barrierefreiheit sorgt erst einmal dafür, dass behinderte Kulturfans überhaupt einen Zugang zum Event bekommen. Eine Rampe oder eine behindertengerechte Toilette reicht da nicht! Zusätzlich sollten Bereiche bereitgestellt werden, die eingeschränkten Personen Schutz geben – wenn diese es denn wollen. Nicht jeder mag Enge, Gedränge oder Geschubse. Zusätzlich sollten Bereiche der Gäste vor der Bühne, die der Künstler*innen auf der Bühne und die des Personals hinter der Bühne gewährleisten, dass in allen Bereichen eines Events sich Menschen mit Behinderungen gleichwertig bewegen können, ohne jegliche Sonderstellung.

Inklusion andererseits ist ein sozialer Prozess, der den gesellschaftlichen Umgang mit dem Thema Behinderung fördern soll, ja, ihn zu einer Selbstverständlichkeit werden lassen muss: Denn in Deutschland sind offiziell etwa 10 Millionen (nach alternativen Hochrechnungen sogar 13,5 Millionen) Menschen von verschiedensten körperlichen, kognitiven oder psychischen Einschränkungen betroffen. 7,8 Millionen Menschen haben einen Schwerbehindertenausweis.
Initiativen wie Barrierefrei feiern oder Inklusion Muss Laut Sein fordern daher, schon bei der Planung einer Veranstaltung Menschen mit Behinderung als relevante Ziel- und Beratungsgruppe hinzuziehen und deren Expertise und Erfahrungen einzuholen, um einen gleichwertigen Zugang aller Menschen zu kulturellen Veranstaltungen zu gewährleisten.
Statistiken fehlen
Anbetracht einer kaum überschaubaren Fülle von Veranstaltungen in Deutschland ist es nicht ganz einfach überhaupt zu sagen, wie viele Veranstaltungsorte komplett zugänglich sind und auf welchem aktuellen Stand sie sich befinden. Leider fehlen entsprechende Untersuchungen. Festzustellen ist jedoch, dass das Thema für immer mehr Veranstaltende relevant wird.
Die Deutsche Fußball Liga (DFL) veröffentlichte 2018 eine Übersicht zur Barrierefreiheit in den Stadien der Bundesligavereine. Viele der Stadien werden als Outdoor-Eventlocations für Konzerte und Festivals genutzt. Das macht diese Untersuchung denn auch für den Musikbereich interessant …

Normalerweise gibt´s für den privatwirtschaftlichen Veranstaltungssektor keine rechtliche Verpflichtung für Barrierefreiheit. Und es bestehen zu den schon genannten Gesetzen zahlreiche Ausnahmen. Daher ist es für juristische Laien, wie es Veranstalter*innen nun einmal sind, oft nicht ganz einfach, sich zu den ganzen Regelungen, Empfehlungen und Vorschriften einen Durchblick zu verschaffen, zumal diese nicht immer schlüssig erscheinen. Doch steht der fehlenden Verpflichtung zur Barrierefreiheit entgegen, dass Veranstalter*innen und Clubbetreiber*innen Menschen mit Behinderung nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz nicht diskriminieren dürfen.
Epilog
Wem jetzt beispielsweise der Zugang zu einem Festival oder Club aufgrund einer Behinderung verweigert wird, kann dagegen über die Antidiskriminierungsstelle des Bundes oder eines Landes Beschwerde einlegen oder klagen. Und wem so etwas widerfährt sollte dies nach Möglichkeit auch tun. Zwar kann ein Veranstalter mit Hinweis auf fehlende barrierefreie Rettungswege argumentieren, er sei ja nicht zur Barrierefreiheit verpflichtet. Der Weg zur Barrierefreiheit scheint also alles andere als frei von Barrieren; doch es beginnt sich in der Sensibilisierung für ein gleichberechtigtes Miteinander einiges zu tun – das lässt hoffen.

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