© Engelmann Promotion, KI-generated
Unzählige Abmahnungen, tausende Euro Forderungen – und Existenzen, die dann auf dem Spiel stehen: In den letzten Monaten (und gerade wieder jetzt im Februar 2026) häufen sich Berichte über Abmahnschreiben wegen Musiknutzung in Reels/Shorts – im Umfeld von Sony Music und dem Label B1 Recordings. Betroffen sind nicht nur „große“ Influencer, sondern auffällig oft die, die am wenigsten Puffer haben: kleine Creator, Cafés, Vereine, Veranstalter, ehrenamtliche Projekte – also genau die Leute, die Szene am Laufen halten.
Worum geht’s konkret?
- Abgemahnt wird typischerweise die Nutzung bestimmter Songs/Audio-Spuren in Videos auf Instagram und TikTok – oft mit dem Vorwurf „öffentlich zugänglich gemacht“ ohne passende Lizenz, insbesondere bei gewerblicher bzw. „geschäftsähnlicher“ Nutzung.
- Als Absender/Vertreter wird in vielen Fällen die Berliner Kanzlei IPPC LAW genannt (u. a. wird in Beiträgen auch RA Daniel Sebastian erwähnt).
- Häufig genannte Titel in Berichten sind z. B. „Pedro“ und „Baiana“.
- Ignorieren ist gefährlich: Es wird ausdrücklich beschrieben, dass bei Nichtreaktion einstweilige Verfügungen beantragt wurden (u. a. beim Landgericht Berlin II).
Warum hängt B1 Recordings immer wieder mit drin?
B1 Recordings wird auf der „About“-Seite von Sony Music Entertainment Germany als Joint Venture zwischen Columbia Records Germany und Wolfgang Boss beschrieben. Und genau deshalb landet das Thema in der öffentlichen Wahrnehmung schnell bei „Sony“ – auch wenn Abmahnungen formal vom Rechteinhaber/Vertreter kommen.
Bin ich betroffen? So findest du’s schnell raus
1.) Der „Realitäts-Check“: Habe ich geschäftlich gepostet?
Du bist im Fokus der Abmahner, wenn eines davon zutrifft:
- Du hast einen Business-/Creator-Account, Impressum im Profil, Shop/Link-in-Bio, Terminbuchung, Ticketlink
- Du machst ein Werbevideo: Event und Termin, Angebot, Öffnungszeiten, Location, Dienstleistung, Sponsoring
- Du bist in einer Kooperation/Markierung mit Rabattcode, Affiliate oder bezahlter Partnerschaft: In vielen Texten wird genau diese Einordnung als „gewerblich“ und als Kernpunkt der Abmahnlogik gesehen.
2.) Content-Suche: Welche Reels/Clips haben diese Audios?
- Du solltest in deinem Account gezielt nach den betroffenen Reels suchen (Audio-Name/Track anklicken → deine Videos dazu ansehen).
- Prüfe dabei besonders Videos mit hoher Reichweite oder klarer Werbewirkung (Aftermovies, Gastro-Clips, Vereinsaufrufe, Veranstaltungsankündigungen).
3.) Postfach-Check (ja, oldschool): Abmahnungen kommen meist schriftlich
Viele Betroffene berichten von klassischen Briefen mit Fristsetzung, Forderungen, Unterlassungserklärung etc.
Wenn das Schreiben da ist: Das solltest du jetzt tun
Wichtig: Das hier ist keine Rechtsberatung – aber eine robuste Praxis-Checkliste, die dich vor (kostspieligen) Fehlern bewahren kann. Das Beste ist, ohne gleich in Panik zu geraten – aber umgehend – nachfolgende Dinge zu beachten:
Sofort (heute)
- Fristen notieren und einhalten: Nicht „weglegen“ – Weglegen wird teuer. (Gerichte/EV-Risiko bei Nichtreaktion wird explizit beschrieben.)
- Beweise sichern, bevor du irgendwas löschst: Screenshots/Screenrecord vom Reel, Audio-Seite, Caption, Profil (Business-Hinweise), Insights, Datum/Uhrzeit.
- Nichts unterschreiben, nichts vorschnell zahlen: Vorformulierte Unterlassungserklärungen können dich langfristig binden und im Fehlerfall Vertragsstrafen auslösen.
Danach (innerhalb von 24–72 Stunden)
- Juristisch prüfen lassen – ideal: Urheber-/Medienrecht: Du klärst Anspruchsberechtigung, die richtige Rechtekette, gewerblich ja/nein, Höhe der Forderung, passende Reaktion (ggf. modifizierte Unterlassung, Vergleich, Zurückweisung).
- Nicht allein antworten: Jede Formulierung kann dich festnageln (z. B. „Ich war’s“ / „war nur privat“ / „war ein Versehen“). Daher sollte ein Anwalt die Formulierung übernehmen.
- Wenn du Inhalte offline aufnimmst: erst Beweise sichern, dann kontrolliert handeln (statt panisch alles zu löschen).
Anlaufstellen für Betroffene (seriös & praktisch)
Wenn du eine Anwältin oder Anwalt brauchst (und Betrüger vermeiden willst:
- Über die Bundesrechtsanwaltskammer kannst du im amtlichen Anwaltsverzeichnis nachprüfen, ob eine Person wirklich als Anwalt/Anwältin zugelassen ist – und gezielt suchen.
- Alternativ hilft die Suchmaschine des Deutschen Anwaltvereins im Portal Deutsche Anwaltauskunft .
Wenn du Unternehmer:in / Verein / Solo-Selbständig bist:
- Viele Industrie- und Handelskammern erklären sehr klar, warum man Abmahnungen zwar ernst nehmen, aber nicht blind unterschreiben soll – inklusive typischer Fallstricke in Unterlassungserklärungen.
- Auch Handwerkskammern haben Merkblätter zum richtigen Vorgehen – kurz und handfest.
Prävention: So schützt du dich ab jetzt
- Für Promo/Business-Content nur Musik nutzen, die wirklich für die kommerzielle Nutzung freigegeben ist Stichwort: kommerzielle Musikbibliotheken, lizenzierte Anbieter, eigene Musik, explizite Lizenzen auch GEMA …
- Wenn du regelmäßig Clips für Venue, Club, Café, Agentur, Verein produzierst: Mini-Workflow einführen – Musikquelle dokumentieren, Lizenz/Quelle speichern, Templates ohne Risiko-Audio.
- Bist du unsicher, ob ein Reel privat oder geschäftlich konnotiert ist? → Behandle ihn erstmal wie ein Geschäft. Das ist die sicherste Richtung.
Ein Satz, der hängen bleiben darf …
Du bist nicht „kriminell“, weil du einen Trend-Sound genutzt hast. Aber du bist in einem System gelandet, in dem ein Reel plötzlich wie ein teurer Lizenzdeal behandelt wird. Handle jetzt sauber, hol dir Hilfe – und dann bring deine Energie wieder dahin zurück, wo sie hingehört: in gute Veranstaltungen, starke Projekte und echte Szene – und geniale Musik …
Dieser Beitrag wurde zu 90% KI generiert
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