Der Sachkundige für Veranstaltungsrigging LEVEL 2 verfügt über die Kompetenzen für Riggingtätigkeiten, die über die Tätigkeiten des Sachkundigen für Veranstaltungsrigging LEVEL 1 hinausgehen.
Diese Tätigkeiten sind z.B.:
Planen und Erstellen von temporären Anschlagpunkten
Errichten technischer Einrichtungen und Inbetriebnahmen von Motorsteuerungen und ggf. Lastüberwachungssystemen
Erstellen und Auswerten von Plänen und Arbeitsunterlagen
Planen von Hilfstragwerken
Koordinieren von Riggingtätigkeiten
Durchführen und Dokumentieren von Unterweisungen
Leiten und Beaufsichtigen von LEVEL 1 Riggern
Planen und Erstellen von Rettungskonzepten
Ausführen von Rettungsmaßnahmen
Mitwirken bei der Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen für die riggingspezifischen Tätigkeiten