Sachkunde für Veranstaltungsrigging nach SQQ2 | Level 3 | Köln

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    Entsprechend dem SQ Q2 ist die Ausbildung zum Sachkundigen für Veranstaltungsrigging modular aufgebaut. Sie ist in drei Level gegliedert und beinhaltet theoretische und praktische Anteile. Die gesamte Ausbildung muss innerhalb eines Zeitraumes von 12 Monaten abgeschlossen sein.

     

    Qualifizierungsstufe LEVEL 3

     

    Der Sachkundige für Veranstaltungsrigging LEVEL 3 verfügt über die Kompetenzen für Riggingtätigkeiten, die über die Tätigkeiten des Sachkundigen für Veranstaltungsrigging LEVEL 2 hinausgehen.

     

    Diese Tätigkeiten sind z.B.:

    • Leitung, Aufsicht und Koordination des gesamten Gewerkes Rigging
    • Kommunizieren mit anderen Gewerken
    • Erstellen von technischen Gesamtdokumentationen
    • Auswerten und Berücksichtigen/Interpretation komplexer statischer Berechnungen
    • Koordinieren des Arbeitsschutzes im Bereich Rigging
    • Planen und Erstellen von Rettungskonzepten bei erhöhtem Gefährdungspotential
    • Einleiten, Koordinieren und Ausführen von Rettungsmaßnahmen

     

    Lehrgangszulassung LEVEL 3

     

    Zum Qualifizierungslehrgang kann zugelassen werden, wer alle folgenden gültigen Nachweise erbringt:

    • Nachweis der erfolgreich abgelegten Prüfung über die Sachkunde für Veranstaltungsrigging LEVEL 2
    • Mindestens zwei Jahre Tätigkeit als Sachkundiger für Veranstaltungsrigging LEVEL 2
    • Erfahrung durch mindestens 50 Einsatztage als Sachkundiger für Veranstaltungsrigging LEVEL 2 innerhalb der letzten 12 Monate vor Lehrgangsbegin. Der Nachweis über die Einsatztage ist nachvollziehbar schriftlich zu belegen, z.B. durch Führen der auf der IGVW-Internetpräsenz verfügbaren Vorlage für die Tätigkeitsnachweise
    • Arbeitsmedizinische Eignungsuntersuchung für Arbeiten mit Absturzgefahr, z.B. G 41
    • Ausbildung in der Ersten Hilfe

     

    Qualifizierungsinhalte LEVEL 3

     

    Rechtliche Grundlagen, Arbeitsschutz und Gefährdungsbeurteilungen

    Tätigkeitsbezogenes Anwenden der Rechtsquellen zu:

    • Arbeitsschutzkoordination
    • Bertiebssicherheitsverordnung
    • Vertragsrecht (insbesondere: Arbeitnehmerüberlassung, Dienstvertrag, Werkvertrag)
    • Erstellen von Gefährdungsbeurteilung für komplexe Riggingproduktionen
    • Berücksichtigen gegenseitiger Gefährdungen mit anderen Gewerken
    • Koordinieren des Arbeitsschutzes und Abstimmung mit anderen Gewerken
    • Organisieren einer Rettungskette und Planen von Rettungsmaßnahmen

     

    Riggingspezifische Statik

    • Kennen des Sicherheits- und Bemessungskonzeptes der semiprobabilistischen Teilseilsicherheitsbeiwerte im Vergleich zum Konzept der zulässigen Spannungen
    • Berechnen von Mehrfeldträgern mit Hilfe von Beiwerten aus Bautabellen (Auflagerreaktionen, Traversenbeanspruchung)
    • Kennen von Softwarelösungen und deren Anwendungsgrenzen
    • Berechnen und Auswerten von lokalen Spannungen in Traversen
    • Berechnen der Bodenbelastungen bei geständerten und unterpralltem Konstruktionen (z.B. Tower)
    • Auswerten der Typenstatiken von Traversen
    • Berücksichtigung besonderer dynamischer Lastanteile (z.B. Störfall)  beim Einsatz von Hebezeugen zum szenischen Bewegen von Personen und Lasten über Personen. (Kennen und Anwenden der unterschiedlichen Anforderungen der einzelnen Hersteller von Hebezeugen in Bezug auf die Systemauswahl)
    • Berücksichtigung von besonderen Systemanforderungen beim Einsatz von Artisten, Sturz einer Masse in ein Sicherungsseil

     

    Systemauswahl

    • Auswerten einer statischen Berechnung und Übertragung auf die Planung
    • Auswählen von maschinentechnischen Einrichtungen insbesondere gemäß igvw SQP2
    • Berücksichtigung von Wetterereignissen (z.B. Wind, Gewitter, Regen)
    • Auswahl von Hilfstragwerken für spezielle, komplexe Riggingsituationen (z.B. Konstruktionen in mehreren Ebenen)
    • Betrachtung von komplexen Montageabläufen und der Auswahl von speziellen Arbeitsgeräten und Arbeitsmitteln

     

    Sicherungssysteme gegen Absturz

    • Vertiefen der Kenntnisse über verschiedene Sicherungssysteme
    • Bewerten von ortsfesten und temporären Sicherungssystemen anhand der Herstellerangaben
    • Planen, Ausführen und Kontrolle temporäre Sicherungssysteme unter Berücksichtigung der Herstellerangaben und des Sicherungskonzepts (z.B. mehr als 2 Anwender an einer horizontalen Lifeline, Vermeidung zeitgleicher Tätigkeiten in verschiedenen Ebenen)
    • Erstellen der erforderlichen Dokumente (z.B. Betriebsanweisung, Übergabeprotokoll, Rettungskonzept) vor Anwendung der Sicherungssysteme
    • Durchführung der Unterweisung der Anwender vor Anwendung der Sicherungssysteme

     

    Technische Kommunikation

    • Betreuung eines Riggingprojektes von der Designvorgabe bis zur technischen Umsetzung
    • Austausch aller relevanten Planungsunterlagen in Schriftform mit z.B. lokalen Riggingpartnern, Auftraggebern, Statikern, Betreibern von Versammlungsstätten, etc.
    • Übertragen von Riggingplänen

     

    Projekt- und Personalkoordination

    • Planen, Durchführen und Dokumentieren von projektspezifischen Unterweisungen
    • Festlegen von Organisations-, Auswahl-, Aufsichtsräten- und Frachverantwortung (Aufbauorganisation)
    • Festlegen von zeitlichen Abläufen (Ablauforganisation)
    • Delegieren von Aufgaben und Übertragen von Pflichten
    • Festlegen von Kompetenzen für Arbeitsaufgaben
    • Auswahl des benötigten Personals (Anzahl und Qualifikation) unter Berücksichtigung der zu erwartenden Gefährdung
    • Erstellen von Leistungsverzeichnissen zur Angebotsanfrage
    • Erstellen von Protokollen und Projektdokumentationen

     

    Personale Kompetenzen

    • Grundlagen der Kommunikation (verbal, nonverbal) anwenden
    • Gespräche strukturieren
    • Zielorientiert kommunizieren
    • Konflikt- und Kritikgespräche führen
    • Führen von Teams
    • Gruppenprozesse verstehen
    • Führungsstile und -strategien anwenden
    • Selbstständig agieren
    • Selbstbild und Fremdbild unterscheiden
    • Verantwortliches Handeln
    • Situationen und Kritik reflektieren

     

    Prüfungen LEVEL 3

     

    Zulassung zur Prüfung

     

    Zur Abschlussprüfung LEVEL 3 kann zugelassen werden, wer einen Qualifizierungslehrgang zum Sachkundigen für Veranstaltungsrigging LEVEL 3 besucht und die gesamte Qualifizierungsmaßnahme innerhalb von 12 Monaten absolviert hat.

    In besonderen Fällen kann zur Abschlussprüfung LEVEL3 auch zugelassen werden, wer durch Vorlage von Zeugnissen oder auf Basis seiner beruflichen Tätigkeit nachweist und glaubhaft macht, dass er Kenntnisse, Fertigkeiten und Erfahrungen erworben hat, die den Inhalten des Qualifizierungslehrgangs zum Sachkundigen für Veranstaltungsrigging LEVEL3 entsprechen.

    Zusätzlich müssen Zugangsvoraussetzungen zum Qualifizierungslehrgang zum Sachkundigen für Veranstaltungsrigging LEVEL 3 erfüllt sein.

     

    Theoretische Prüfung

     

    Die theoretische Prüfung wird schriftlich abgelegt und besteht aus folgenden separaten Prüfungsteilen:

    • Rechtliche Grundlagen (mindestens 30 Minuten)
    • Riggingspezifische Statik (mindestens 60 Minuten)
    • Systemauswahl (mindestens 30 Minuten)
    • Sicherungssysteme (mindestens 30 Minuten)
    • Technische Kommunikation (mindestens 30 Minuten)
    • Arbeitsschutz und Gefährdungsbeurteilung (mindestens 30 Minuten)
    • Projekt- und Personalkoordination (mindestens 30 Minuten)
    • Personale Kompetenz (mindestens 30 Minuten)

     

    Praktische Prüfung

     

    Die praktische Prüfung dauert pro Person zwischen 15 Minuten und 30 Minuten und besteht aus folgenden Prüfungsinhalten:

    • Projekt- und Personalkoordination
    • Personale Kompetenzen

     

    Bestehen der Prüfung

     

    Zum Bestehen der theoretischen Prüfung sind in den einzelnen Prüfungsteilen jeweils mindestens 70% der zu erreichenden Punkte erforderlich.

    Die praktische Prüfung ist bestanden, wenn bei dieser die notwendige Handlungskompetenz in den Prüfungsschwerpunkten nachgewiesen wurde.

     

    Qualifizierungsnachweis

    Der Bildungsträger bescheinigt dem Teilnehmer die Teilnahme an der Qualifizierungsmaßnahme und die Ergebnisse der Prüfung.

     

    Dauer:

    72 Lehreinheiten

     

    Kosten:

    Die Lehrgebühr beträgt bei der Buchung des kompletten Seminars SQQ2 | Level 3

    – 2.780,00 Euro zzgl. MwSt. je Teilnehmer bei 7 Teilnehmern
    – 2.480,00 Euro zzgl. MwSt. je Teilnehmer ab 8 Teilnehmern

    Die Buchung einzelner Module ist natürlich auch möglich.

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    Andreas Cattarius hat an der Fachhochschule Kaiserslautern Innenarchitektur studiert. Im Jahr 1995 gründete er mit Freunden den Live-Club „Fillmore Kaiserslautern“ und in den darauffolgenden Jahren machte sich dieser Liveclub überregional einen Namen mit erfolgreichen Konzerten für die Alternativszene. Als DeeJay und Talentscout entwickelte er eine Nase für Musik-Trends der alternativen Szene und förderte die lokale Musik- und DeeJay-Szene. In dieser Zeit erwarb er erste Kenntnisse im Schreiben von Bandbeschreibungen der Künstler, die in seinem Club auftraten. Er lernte was erfolgreiches Eventmarketing bedeutet und machte sich einen Namen als überregionaler Veranstalter für innovative Bands. Als Redakteur für das Kaiserslauterer Stadtmagazin „Pavillon“, hier zuständig für die Rubrik „Szene“, entwickelte er seine journalistischen Fähigkeiten. 2002 ließ er sich zum „Internetapplikationsentwickler“ ausbilden und erlernte das „Handwerk“ des Webdesigns. Er entwickelte bereits 2003 im Team einen Online-Lieferservice für Pizzas in Worms. Seit 2018 gehört er fest zum „Kunstgriff-Event“ Team.