Entsprechend dem SQ Q2 ist die Ausbildung zum Sachkundigen für Veranstaltungsrigging modular aufgebaut. Sie ist in 3 Level gegliedert und beinhaltet theoretische und praktische Anteile. Die gesamte Ausbildung muss innerhalb eines Zeitraumes von 12 Monaten abgeschlossen sein.
Qualifizierungsstufe LEVEL 2
Der Sachkundige für Veranstaltungsrigging LEVEL 2 verfügt über die Kompetenzen für Riggingtätigkeiten, die über die Tätigkeiten des Sachkundigen für Veranstaltungsrigging LEVEL 1 hinausgehen.
Diese Tätigkeiten sind z.B.:
- Planen und Erstellen von temporären Anschlagpunkten
- Errichten technischer Einrichtungen und Inbetriebnahmen von Motorsteuerungen und ggf. Lastüberwachungssystemen
- Erstellen und Auswerten von Plänen und Arbeitsunterlagen
- Planen von Hilfstragwerken
- Koordinieren von Riggingtätigkeiten
- Durchführen und Dokumentieren von Unterweisungen
- Leiten und Beaufsichtigen von LEVEL 1 Riggern
- Planen und Erstellen von Rettungskonzepten
- Ausführen von Rettungsmaßnahmen
- Mitwirken bei der Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen für die riggingspezifischen Tätigkeiten
- Ggf. Erstellen erforderlicher Gefährdungsbeurteilungen
- Führen eines Teams
Lehrgangszulassung LEVEL 2
Zum Qualifizierungslehrgang kann zugelassen werden, wer alle folgenden gültigen Nachweise erbringt:
- Nachweis der erfolgreich abgelegten Prüfung über die Sachkunde für Veranstaltungsrigging LEVEL 1
- Mindestens einjährige Tätigkeit als Sachkundiger für Veranstaltungsrigging Level 1
- Erfahrung durch mindestens 40 Einsatztage als Sachkundiger für Veranstaltungsrigging LEVEL 1 innerhalb der letzten 24 Monate vor Lehrgangsbeginn
oder
20 Einsatztage als Sachkundiger für Veranstaltungsrigging LEVEL 1 innerhalb der letzten 12 Monate. Der Nachweis über die Einsatztage ist nachvollziehbar schriftlich zu erbringen,
z.B. durch Führen der auf der IGVW-Internetpräsenz verfügbaren Vorlage für die Tätigkeitsnachweise
- Arbeitsmedizinische Eignungsuntersuchung für Arbeiten mit Absturzgefahr, z.B. G 41
- Ausbildung in der Ersten Hilfe
Qualifizierungsinhalte LEVEL 2
Rechtliche Grundlagen, Arbeitsschutz und Gefährdungsbeurteilungen
Tätigkeitsbezogenes Anwenden der Rechtsquellen zu:
- Verantwortung, Delegation und Pflichtenübertragung
- Anforderungen an Gefährdungsbeurteilungen
- Erstellen von Gefährdungsbeurteilungen
- Festlegen von Aufgabenbereichen und Kommunikationswegen
- Erstellen von Betriebsanweisungen
- Koordinieren von Rettungsmaßnahmen
Riggingspezifische Statik
- Berechnen von Mehrstrang-Bridle
- Berechnen von Schnittgrößen (Normalkraft, Querkraft, Biegemoment)
- Lokale und globale Biegung durch z.B. aufgelegte Traversen
- Vertiefen der Kenntnisse über lokale Beanspruchungen von Traversen und Gebäudetragwerken
- Abtragen von horizontalen Lasten an Tragwerken (Gebäudetragwerke, temporäre Konstruktionen, etc.)
- Kennen der eingeschränkten Belastbarkeit von Knotenelementen (z.B. Ground-Support)
- Kennen der Belastbarkeit von Towerkomponenten (z.B. Ground-Support)
- Kennen der Bemessungsschnittgrößen von Traversen
- Kennen der Auflagerreaktionen bei Mehrfeldträgern (z.B. Punktlasten, Streckenlasten, Dreieckslast)
- Grenzen der rechnerbasierten Anwendersoftware zur statischen Betrachtung
- Berücksichtigung von dynamischen Lastanteilen bei Einsatz von Hebezeugen
- Kennen der Einwirkungen durch Wind im Open-Air Bereich (z.B. bei Einsatz von Videowänden)
Technische Kommunikation
- Erstellen von Aufmaßplänen
- Erstellen von Riggingplänen
- Erstellen von Materiallisten
- Methodik des Einholen von Informationen und Zusammenführen der gewerkespezifischen Pläne
- Auswählen der für die Ausführung relevanten Daten von technischen Planungsunterlagen (z.B. Licht- und Hallenpläne, Belastungsmöglichkeiten von Tragwerken, statische Berechnungen)
- Zeichnungsorganisation
Technische Arbeitsmittel (Theorie)
- Planen von Hilfstragwerken (z.B. Traversen, Teams in Open-Air Bühnen)
- Ausführungsplanung (statisch einfach Konstruktionen)
- Planen von bodengestützten Konstruktionen (z.B. Traversentisch, Groundsupport) unter Berücksichtigung örtlicher Gegebenheiten, wie Bodenbeschaffenheit, Veränderung der Bodenverdichtung durch äußere Einflüsse wie z.B. Wetter, Bodenbelastbarkeit, Gefälle, Hohlräume
- Dimensionieren und Auswählen von Lastaufnahmeeinrichtungen
- Auswählen von Hubarbeitsbühnen unter Berücksichtigung der baulichen Gegebenheiten (Bodenbelastbarkeit, Türgrößen, etc.)
Technische Arbeitsmittel (Praxis)
- Aufmessen erstellen anhand von Riggingplänen (verschiedene Varianten, Anwenden des 3-4-5 Verfahrens zur Ermittlung des rechten Winkels, kartesische und polare Koordinaten, Laser Messsysteme)
- Ausführen von speziellen Anschlagvarianten (Split-Basket, H-Bridle, Pull-Back, Truss-Bridle, etc.)
- Demontieren oder Austauschen von installierten und belasteten Hebezeugen (z.B. im Messerigging)
- Auf- und Abbauen von bodengestützten Traversenkonstruktionen
- Einsetzen von speziellen Montagehilfen für Traversenkonstruktionen (z.B. Tower-Aufrichthilfe)
- Montieren von vorgegebenen Sicherungssystemen (Lifelines)
- Kontrollieren der festgelegten technischen Schutz- und Sicherungsmaßnahmen (z.B. Lastmesssyteme, Sekundärsicherungen)
- Bedienen von Motorsteuerungen zum Verfahren von komplexen Lastsystemen (inklusive Maßnahmen zur verbesserten Kontrolle, 4-Augen Prinzip)
- Sichtprüfung von Arbeitsmitteln vor, während und nach der Benutzung
Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz (Theorie)
- Kennen verschiedener Rettungsverfahren und deren Anforderungen an Retter und Arbeitsmittel (z.B. begleitende Rettung, Rettung von oben)
- Systemauswahl von verschiedenen Rettungsgeräten
- Kennen der bestimmungsgemäßen Benutzung von PSAgA zum Retten aus der Höhe
- Überblick über geeignete temporäre Lifelinesysteme
- Befähigung zur Prüfung der PSAgA
Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz (Praxis)
- Sichtprüfung der PSA-Produkte vor, während und nach der Benutzung
- Absolvieren von Rettungsübungen mit unterschiedlichen Zugangs- und Rettungsvarianten
- Aufbau von temporären Lifelinesystemen (z.B. vertikaler Toweraufstieg, horizontales Queren auf Strukturen)
Grundlagen E-Technik
- Kennen der Gefahren des elektrischen Stromes
- Verstehen der Wirkung auf den menschlichen Körper
- Verstehen der Grundlagen zu Wechsel- und Drehstrom
- Kennen der Zusammenhänge zwischen mechanischer und elektrischer Leistung bei Elektrokettenzügen
- Verstehen von Schutzmaßnahmen und Wissen über die Notwendigkeit eines Potentialausgleichs
- Kennen von Schutzklassen und Schutzarten bei der Benutzung elektrischer Arbeitsmittel
- Kennen von Schutzeinrichtungen und deren Wirkungsweisen (z.B. Überstromschutzeinrichtungen, Differenzstromschutzeinrichtungen, Motorschutzschalter)
- Anwenden von Stecksystemen (z.B. CEE-Steckvorrichtungen, Multitore-Systeme)
- Anwenden von Sicherheitsbestimmungen (z.B. die fünf Sicherheitsregeln) beim Umgang mit elektrischen Arbeitsmitteln
- Verstehen der Anforderungen an die fachlichen Voraussetzungen der im Bereich der Elektrotechnik tätigen Personen
- Kennen der Anforderungen des igvw SQP4
Dauer:
102 Lehreinheiten
Kosten:
Die Lehrgebühr beträgt für Das Seminar SQQ2 | Level 2
2.890 Euro zzgl. MwSt.