Viele Veranstalter wissen bislang immer noch nicht, dass bei ihren Veranstaltungen die Anwesenheit einer Sachkundigen-Aufsichts-Person (SAP) gesetzlich vorgeschrieben ist. Kurioserweise finden deshalb unzählige Veranstaltungen im “rechtsfreien” Raum statt. Im Grunde ist da der Tatbestand der fahrlässigen oder vorsätzlichen Ordnungswidrigkeit damit schon erfüllt …
Dies kann zusätzlich sehr teuer werden, wenn im Schadensfall der Versicherungsschutz ausfällt oder die Staatsanwaltschaft z.B. bei fahrlässiger Körperverletzung ermittelt. Im Zusammenhang mit einem Schadensereignis ist der Veranstalter immer voll haftbar zu machen. Deshalb ist in Deutschland eine sachkundige Aufsichtsperson in Versammlungsstätten bei Veranstaltungen aller Art gesetzlich vorgeschrieben. Das ist in der Versammlungsstättenverordnung (VStättVO §40 Abs.5) in Verbindung mit der DGUV-Vorschrift 17 §15 festgelegt.
Neukundengewinnung
Dieser Umstand bietet jedoch auch eine gute Chance für Firmen und Techniker aus dem Veranstaltungsbereich, zusätzlich Kunden und damit Umsatz zu generieren. Dies funktioniert mit Hilfe einer entsprechenden Weiterbildung, die in einem 3-tägigen Intensiv-Seminar sehr günstig erworben werden kann.
In diesem Seminar sollen die Teilnehmer in die Lage versetzt werden, in Zusammenarbeit mit einem Verantwortlichen für Veranstaltungstechnik bei Veranstaltungen, Auf- und Abbau, Leitung und Aufsicht im (bühnen)technischen Bereich nach DGUV-V17 § 15 und MVStättVO §§ 39 und 40 zu führen.